Darf mein Kind sich alleine von der Gruppe entfernen?

Mit elterlicher Erlaubnis dürfen die Kinder und Jugendlichen bei Ausflügen in Dreiergruppen unterwegs sein.

Können meine Kinder zusammen in ein Zimmer?

Kinder/ Jugendliche des gleichen Geschlechts können in ein gemeinsames Zimmer. Dieser Wunsch muss nur bei der Anmeldung vermerkt werden. Bitte beachten Sie, dass Teilnehmer*innen unterschiedlicher Freizeiten nicht gemeinsam in ein Zimmer können.

Gibt es Geschlechter getrennte Zimmer?

Ja, sowohl bei den Kindern als auch bei den Jugendlichen.

Braucht mein Kind Taschengeld?

Wir empfehlen ein Taschengeld von ca. 30€. Dies ist für die Ausflüge nach Fulda oder an die Wasserkuppe gedacht. Außerdem haben wir haben die Kinder/Jugendlichen die Möglichkeit Süßigkeiten und Getränke für kleines Geld zu erwerben.

Kann mein Kind mitfahren obwohl es Allergien hat?

Ja, dies muss unbedingt bei der Anmeldung genannt werden! Bei besonderen Allergien oder Unverträglichkeiten muss Rücksprache mit unserer Küche gehalten werden, ob dies umsetzbar ist.

Mein Kind ist Vegetarier. Ist das ein Problem?

Für Vegetarier bietet unsere Küche eine vegetarische Alternative bei allen Mahlzeiten. Besondere Essenswünsche bitte einfach bei der Anmeldung vermerken, damit wir dies an die Küche weiterreichen können.

Kann mich mein Kind im Notfall erreichen?

Ja, alle Kinder haben immer die Möglichkeit Sie im Notfall von unseren Handys aus zu erreichen.

Wie erreiche ich mein Kind im Notfall?

Sie erreichen uns Betreuer*innen oder Ihre Kinder während der Freizeit unter den auf der Webseite angegebenen Handynummern.

Mein Kind muss Medikamente nehmen. Darf es trotzdem mitfahren?

Notwendige Medikamente müssen unbedingt in der Anmeldung vermerkt und bei Freizeitbeginn mitgebracht werden. Wir kümmern uns selbstverständlich darum, dass alle Medikamente nach den Vorgaben eingenommen werden.

Muss ich mein Kind selbst abholen?

An- und Abreise müssen von Ihnen organisiert werden. Natürlich können auch Fahrgemeinschaften gebildet werden.

Muss mein Kind die komplette Freizeit mitfahren?

Wir planen und organisieren die Freizeit für einen Zeitraum von zehn Tagen. Wir freuen uns deshalb sehr, wenn alle Teilnehmer die volle Zeit in der Rhön bleiben. Sollte sich ein anderer Urlaub o.ä. mit der Freizeit überschneiden, kann dies natürlich berücksichtigt werden. Dies bitte einfach in einer Email ansprechen.

Darf mein Kind sein Handy mitnehmen?

Wir haben uns dazu entschieden, wie in den vergangenen Jahren eine Kinderfreizeit ohne Mobiltelefon zu organisieren. Die Kinder können ihre Mobiltelefone trotzdem gerne mitbringen. Bei Ausflügen werden diese dann ausgeteilt, damit die Kinder die Betreuer*innen im Notfall jederzeit erreichen können.

Während der restlichen Freizeit haben die Kinder die Möglichkeit, in der Zeit nach dem Abendessen (ca. 19 Uhr) bis ca. 20.00 Uhr, von einer „Telefonzelle“ kostenlos oder von ihren eigenen Handys zu Hause anzurufen. Dies wird nicht täglich sein, sondern je nach Tagesaktivität alle 2-3 Tage stattfinden.

Zu diesem Schritt haben wir uns entschieden, da es in den vergangenen Jahren vermehrt zu nicht mehr tragbaren Zwischenfällen kam. Einige Kinder haben mit ihren Mobiltelefonen auf Filme (FSK18) zugegriffen oder sich sogar auf pornografischen Webseiten aufgehalten. Wir hoffen, dass Sie diesen Schritt nachvollziehen können. Sollten Sie Bedenken oder Fragen haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an unsere E-Mail-Adresse (freizeiten@djohessen.de).

Gibt es WLAN?

Nein, die Kinder bekommen keinen WLAN-Zugang im Zeitraum der Freizeit.

Dürfen Jugendliche über 16 Jahren Alkohol konsumieren?

Nein, auf der kompletten Freizeit herrscht für alle Teilnehmer striktes Alkohol- und natürlich auch Rauchverbot.

Kann es sein, dass mein Kind frühzeitig von der Freizeit nach Hause geschickt wird?

Dies ist in Ausnahmefällen möglich, wenn ein gemeinschaftliches Zusammensein auf der Freizeit nicht mehr möglich ist. Die Entscheidung ein Kind oder einen Jugendlichen nach Hause zu schicken, treffen wir nicht unüberlegt und nur in absoluten Ausnahmefällen. Wir wünschen uns alle, dass jeder die Freizeit bis zum Ende genießen kann. Bei Ausschluss muss das Kind/ der Jugendliche von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Kann mein Kind mitfahren obwohl es Bettnässer/ Schlafwandler ist?

Ja, dies bitte vorher angeben.

Sind auch nachts Aufsichtspersonen erreichbar?

Egal zu welcher Tageszeit, die Kinder und auch die Jugendlichen finden immer einen Ansprechpartner.